Gesetzliche Grundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte unterliegt in der gesamten EU strengen gesetzlichen Vorgaben. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ergänzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011. Diese Verordnungen regeln den sicheren und hygienischen Umgang mit tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien (Kat. 1-3) eingeteilt. Jeder Betrieb, der solche Nebenprodukte erzeugt – etwa Schlachthöfe, Metzgereien, Handelsketten, Fleischverarbeitungsbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe – ist laut Tiermaterialiengesetz verpflichtet, diese umgehend an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb zu übergeben. Zudem ist eine rechtsgültige schriftliche Vereinbarung über die Ablieferung erforderlich. Die Umweltschutz Tschiderer GmbH verfügt über die offizielle Zulassung AT ZW70696 EG für die Entsorgung von Materialien der Kategorien 1-3 gemäß den geltenden EU-Vorschriften.
Weitere Informationen finden sich in der Entsorgungsverordnung für tierischer Nebenprodukte des Landes Tirol von 2017